3) Windelgeld
Die Windeln für die Kinder werden von der Kindertagesstätte zentral beschafft. Es wird ein monatliches Windelgeld von EUR 25,00 erhoben. Davon ausgenommen sind Kinder, die keine Windeln benötigen. Die Entscheidung hierfür wird von den Betreuern in enger Abstimmung mit den betroffenen Eltern schriftlich vereinbart.
4) Investitionsbeitrag
Die Sorgeberechtigten zahlen einen Beitrag zu den Investitionskosten, der nach Abzug eines linearen Abschreibungsbetrages bei Ausscheiden des Kindes aus der Einrichtung durch den Verein zurückgezahlt wird. Der Investitionsbeitrag wird mit EUR 2,000.00 (in Worten: Zweitausend Euro) pro Betreuungsplatz festgelegt. Bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses wird der Investitionsbeitrag von EUR 2,000.00 abzüglich EUR 200.00 (in Worten: Zweihundert Euro) je besuchten Kalenderjahres innerhalb von zwei Monaten zurückgezahlt.
5) Vereinsmitgliedschaft
Die Vereinsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung erhoben.